QUH-DESIGN GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Norman Quernes

Bahnhofstrasse 26

72138 Kirchentellinsfurt

Mobil: +49 (0) 160 970 320 21
E-Mail: kontakt@quh-design.com

USt-IdNr. DE361733743
HRA 740244

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der QUH-DESIGN GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform

1.1      Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der QUH-DESIGN GmbH & Co. KG, im folgenden Auftragnehmer genannt, soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung individuell getroffen wird.

 

1.2      Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen und Leistungen als für ihn verbindlich an.

 

1.3      Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen handelt, und der Auftragnehmer mit diesen in ständigen Geschäftsbeziehungen steht, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Verträge und/oder Rechtsbeziehungen mit dem Kunden.

 

1.4      Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen erbringen.

 

1.5      Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.

 

2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1      Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten einer Werkleistung gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Auftragnehmers. Er beinhaltet auch nicht die Überprüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

 

2.2      Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten an solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG  zu.

 

2.3      Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftrag-nehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen- ist unzulässig. Ein Verstoß hiergegen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.4             Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

 

2.5      Der Auftragnehmer ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. Nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

 

2.6      Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Urheberrecht.

 

2.7      Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang) zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

 

2.8      Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm gestalteten Werke zu Werbezwecken weiter zu verwenden. Insbesondere ist es dem Auftragnehmer gestattet, entsprechende Abbildungen als Arbeitsbeispiele und Referenzen zu veröffentlichen.

 

3. Eigentum an Entwürfen und Daten

3.1      An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

 

3.2      Die Originale sind dem Auftragnehmer nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

3.3      Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

 

3.4      Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1      Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.

 

4.2      Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3      Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

4.4      Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.5      Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

5.1      Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Verzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit ein. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

5.2      Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Wir sind trotz anders lautender Bestimmung berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.

 

5.3      Kommt der Auftraggeber uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

5.4      Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, welche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

6. Allgemeine Haftungsbegrenzungen

6.1      Wir haften für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit wir garantiert haben,
– bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit wir nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften oder
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

 

6.2      Bei einer mindestens fahrlässigen, von uns zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln vor. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden aus der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

 

6.3      Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

7. Allgemeine Bedingungen

7.1      Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Reutlingen.

 

7.2      Die Rechtsbeziehungen unterliegen auch im Geschäftsverkehr mit ausländischen Auftraggebern ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

 

7.3      Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

 

7.4      Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Auftraggebers im Rahmen des Vertrags-verhältnisses gem. § 27 ff. BDSchG (Bundesdatenschutzgesetz) speichern.